Bürgerhaus Pötenitz

Bürgerhaus: Ist-Zustand
Vorschlag für Sanierung (KI-generiert)

Mit dem „Bürgerhaus der Zukunft“ soll in Pötenitz eine moderne, barrierearme und nachhaltige Dorfmitte entstehen, als offener Ort für Begegnung, Kultur, Bewegung, Beratung, Vereinsleben und generationenübergreifende Aktivitäten. Vorgesehen sind flexibel nutzbare Räume, ein Küchen- und Loungebereich sowie attraktive Außenflächen für Märkte, Veranstaltungen und gemeinschaftliche Angebote. Das Konzept knüpft an die heutige Nutzung des Hauses an und entwickelt es zu einem lebendigen Treffpunkt weiter, der das soziale Miteinander stärkt, ehrenamtliches Engagement unterstützt und zugleich neue Impulse für Naherholung und sanften Tourismus in der Region setzen kann.

Die nachstehenden Dokumente geben einen Überblick über die erarbeiteten Konzepte der Arbeitsgruppe Bürgerhaus und der Bürgerinitiative Pötenitz.

Konzept der Arbeitsgruppe
Konzept der BiP

Es liegt ein erster Entwurf zum Umbau vor

Grundlage der aktuellen Planungen ist das Konzept der Arbeitsgruppe Bürgerhaus, der von den nachfolgend genannten Einwohnerinnen erarbeitet worden ist: I. Clasen, B. Grucza, K. Lorenz, B. Lux, C. Pinnecke, R. Richter und K. Sander. Damit ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung gemacht. Allerdings war bisher nur ein vergleichsweise kleiner Kreis eingebunden, der das Konzept im Rahmen einer OTV-Sitzung erörterte, aber nicht zur Diskussion stellte. Aus Sicht der Einwohnerinnen und Einwohner ist es deshalb entscheidend, die nun vorliegenden Überlegungen als Ausgangspunkt für einen breiten Dialog im Dorf zu nutzen und nicht als bereits fertige Lösung zu behandeln.

Für das Bürgerhaus liegt auch eine Kostenschätzung für erste Maßnahmen vor (derzeit rund 555.000 Euro brutto). Gerade weil es dabei um erhebliche öffentliche Mittel geht, sollten alle Interessierten frühzeitig und nachvollziehbar informiert werden, etwa durch öffentliche Informationsveranstaltungen, leicht zugängliche Unterlagen und verständliche Erläuterungen zu Zielen, Alternativen und Kosten. Wichtig ist, dass Rückmeldungen aus der Einwohnerschaft nicht nur „zur Kenntnis genommen“, sondern sichtbar in die weitere Planung einfließen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten darüber hinaus, dass bei den Entscheidungen zum Bürgerhaus nicht allein technische und finanzielle Aspekte, sondern vor allem die tatsächlichen Bedürfnisse des Dorfes im Mittelpunkt stehen: Welche Angebote werden wirklich genutzt? Welche Gruppen brauchen welche Räume? Wie bleibt das Haus langfristig finanzierbar? Eine ernst gemeinte Bürgerbeteiligung bedeutet daher, diese Fragen gemeinsam zu diskutieren, unterschiedliche Meinungen auszuhalten und die nächsten Schritte transparent zu begründen.

Beschlussvorlage 4/0523/2026:

Es wurde eine Bestandsaufnahme des Gebäudes vor Ort durchgeführt. Zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes sind umfangreiche Arbeiten im Bereich der Sanitärräume und der Küche erforderlich. Die der Witterung stark ausgesetzten Stirnseiten der verglasten Bereiche werden in massiver Bauweise ersetzt. Im Gebäudeteil der Feuerwehr wird aus einem Nebenraum eine öffentliche barrierefreie Toilette abgeteilt. Vor Vorplatz wird neu gestaltet. 

Die Kostenschätzung auf Grund der vorliegenden baulichen Umgestaltung beziffert die Baukosten auf 555.373,- € brutto. 

Die Stadt möchte im Juni 2026 mit dem Nutzungskonzept, des Vorentwurfes und der Kostenschätzung einen Förderantrag über leader einreichen. Sofern durch die Bereitstellung von Fördermitteln eine weitere Bearbeitung der Konzeptidee möglich ist, werden Art und Umfang der Umsetzung neu besprochen. 

Beschlussvorschlag: 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, dem vorliegenden Konzept zur Nutzung des Bürgerhauses Pötenitz zuzustimmen. 

Abhängig von einer möglichen Förderung und dem kommenden Haushalt soll das Konzept in Art und Umfang angepasst werden. Die Konkretisierung in Form der Leistungsphase 2 mit Kostenschätzung wird der Stadtvertretung zum Beschluss vorgelegt. 

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Durchführung der Vergabe der Planungsleistungen einschl. Fachplanungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 einschließlich Zuschlagsentscheidung an das Amt Schönberger Land zu delegieren. 

Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Bürgermeisterin.